Sichererheitshinweise
Für den sicheren Umgang mit UV-C Strahlung ist in Deutschland die bundesdeutsche Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung und in Österreich die Verordnung optische Strahlung - VOPST zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/25/EG „Künstliche optische Strahlung“ zu beachten. UV-C Strahlung ist gefährlich und kann bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise Gesundheitsschäden verursachen.
Wirkung auf den Menschen
Energiereiche und kurzwellige UV-C Strahlung kann bei Menschen Schäden in den Gewebeschichten der Haut und der Augen hervorrufen. Anders als bei Röntgenstrahlung kann UV Strahlung den menschlichen Körper nicht durchdringen, sondern wird von Zellen der oberen Hautschichten absorbiert. Dort wird die Strahlungsenergie in photochemische Reaktionsenergie umgewandelt. Die Resorption erfolgt in den Chromophoren: DNS (DNA), RNS (RNA), Proteinen und Pigmenten. Einzelne Spektralbereiche der UV Strahlung werden nach ihren Wirkungen unterschieden.